§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen
dem REFA Bundesverband e.V. und dem Kunden gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der
REFA Bundesverband e.V. nicht an, es sei denn, der REFA Bundesverband e.V. hätte
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.Bei
Personenbenennungen wie Teilnehmer, Mitarbeiter, Trainer und bei den
Urkundentiteln wird der einfachen Lesbarkeit halber stets die männliche Form
verwendet. Selbstverständlich werden damit Frauen wie Männer gleichermaßen
angesprochen.
§ 2 Preise
Die angegebenen
Preise gelten für Buchungen bis Ende des laufenden Jahres. Bei Schreib-, Druck-
und Rechenfehlern ist der REFA Bundesverband e.V. zum Rücktritt berechtigt.
§ 3 Umsatzsteuer
Die Seminarpreise sind
umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Ziffer 21 bzw. Ziffer 22 UStG. Bücher und einige
andere Lehrmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Tagungs- und Kongressgebühren
sind in den meisten Fällen umsatzsteuerpflichtig. Die anfallende Mehrwertsteuer
ist, soweit nicht anders angegeben, in den Preisen enthalten und wird auf
Rechnungen getrennt ausgewiesen. Es gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß
den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen
aufgrund von Umsatzsteuerveränderungen behält sich der REFA Bundesverband e.V.
vor.
I Seminare
§ 4 Allgemeine
Seminarinformationen
Umfang und Inhalt der Seminare ergeben sich
aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen
Ersatzreferenten einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu
ändern.
§ 5 Anmeldung
Anmeldungen werden in
der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen Seminaren die
Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der
Teilnehmer.
§ 6 Kostenübernahme
Soll der
Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen und die
Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der Teilnehmer muss
der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des Arbeitgebers beifügen.
Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en und haftet für die Bezahlung.
Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme durch andere
Personen.
§ 7 Rücktritt des Teilnehmers
Wird
eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 4 Wochen vor Seminarbeginn
zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach
Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht anwesend sind
und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der Seminarpreis in
voller Höhe zu zahlen.
Geht eine Stornierung von einem gebuchten
Kompaktseminar später als eine Woche vor Seminarbeginn bei uns ein, ist der
Seminarpreis in voller Höhe fällig.
Bei Kompaktseminaren mit dem
Schwerpunkt „Führungskompetenz“ sind die Stornierungen bis 4 Wochen vor
Seminarbeginn kostenfrei, danach wird der Seminarpreis in voller Höhe
fällig.
Bricht ein Teilnehmer ein Seminar aus nachweislich wichtigen
persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden
Unterrichtsstunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen
Seminar gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar
vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die gesamte
Gebühr zu zahlen.
Teilnehmer mit Bildungsgutschein können durch Nachweis
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Seminarteilnahme ohne
Gebühren stornieren.
§ 8 Rücktritt des REFA Bundesverbandes
e.V.
Der REFA Bundesverband e.V. behält sich vor,
ausgeschriebene Seminare bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden
Gründen abzusagen. Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug
zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist. Ein Schadensersatzanspruch
des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
§ 9
Verzug
Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren
Seminarbesuch ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten
des Teilnehmers.
§ 10 Bezahlung
Der
Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne
Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist
berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger
Bezahlung auszugeben.
II
REFA-Medien
§ 11 Vertragsschluss und
Rücktritt
Der Verkauf von REFA-Medien, d.h. Bücher, Videos,
Software, Lehrunterlagen etc. erfolgt ausschließlich an REFA-Mitglieder.
Bestellungen von Nicht-Mitgliedern werden ggf. an die entsprechenden
Kommissionsverlage weitergeleitet, für diese Bestellung gilt der
Ladenpreis.
Der REFA Bundesverband e.V. verpflichtet sich, die Bestellung
des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen.
Bei Schreib-,
Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist der REFA Bundesverband e.V. zum
Rücktritt berechtigt.
Falls der Lieferant vom REFA Bundesverband e.V.
trotz vertraglicher Verpflichtung den REFA Bundesverband e.V. nicht mit der
bestellten Ware beliefert, ist der REFA Bundesverband e.V. ebenfalls zum
Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber
informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits
bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
Der Besteller kann
seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware
innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen.
Es wird darauf
hingewiesen, dass der REFA Bundesverband e.V. ggf. eine durch die
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
Ein
Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs,
Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist,
ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt
worden sind.
§ 12 Versandkosten und
Lieferung
Versandkosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
betragen 4,40 €. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden mit
den jeweils anfallenden Versandkosten beaufschlagt. Sofern nicht anders
vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht
ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
§ 13 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird
sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis umgehend nach
Erhalt der Rechnung zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der
REFA Bundesverband e.V. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von
der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls
dem REFA Bundesverband e.V. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden
ist, ist der REFA Bundesverband e.V. berechtigt, diesen geltend zu
machen.
§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von dem REFA Bundesverband e.V. anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Bis zur
vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche
verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des REFA Bundesverband
e.V.
§ 16 Mängel und Haftung
Liegt ein vom
REFA Bundesverband e.V. zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der
Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.
Ist
der REFA Bundesverband e.V. zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen
Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der REFA Bundesverband
e.V. zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des
Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt,
sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen —
ausgeschlossen. Der REFA Bundesverband e.V. haftet deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der
REFA Bundesverband e.V. nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung vom REFA Bundesverband e.V.
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz,
Ansprüche aus Garantie oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend
macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
Sofern der REFA Bundesverband e.V. fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf
den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
§ 17 Datenschutz
Der
Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem
E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension
erforderlichen personenbezogenen Daten durch den REFA Bundesverband e.V. hiermit
ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich
zu.
§ 18 Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Darmstadt.
§ 19
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne
Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird
die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem
Falle die gesetzlichen Bestimmungen.
REFA Bundesverband e.V.,
Darmstadt, März 2009
REFA Südwest
Ihr Partner für Rheinland-Pfalz
und Saarland
ein Unternehmen der REFA Group
Allgemeine Geschäftsbedingungen REFA Bundesverband e.V. |





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